WISSENSWERTES AUS DER RISIKOVORSORGE
DIE GESUNDHEITSKARTE WIRD DIGITAL
Die klassische Gesundheitskarte (eGK) kennen wir alle. Seit Jahren gehört sie zum Arztbesuch wie das Wartezimmer. Doch nun stehen wir vor einer Veränderung: Die Krankenkassen führten seit 2024 nach und nach eine digitale Alternative ein: die sogenannte GesundheitsID.
Dieser Prozess ist nun 2026 vollständig abgeschlossen. Versicherte haben dann erleichterten Zugang zu Online-Gesundheitsdiensten und können sich damit per Smartphone beispielsweise beim Arzt, fürs E-Rezept oder für die elektronische Patientenakte anmelden. Ähnlich wie beim Online-Banking, nur eben fürs Thema Gesundheit. Wer das nutzen möchte, braucht ein Smartphone, den Personalausweis mit Online-Funktion und etwas Zeit für die Einrichtung.
Ab 2026 soll beim Arztbesuch dann dieser digitale Nachweis ausreichen. Die Plastikkarte muss nicht mehr mit. Wichtig für Sie: Niemand wird gezwungen. Die bisherige Gesundheitskarte bleibt weiterhin gültig. Wer also lieber beim Bewährten bleibt, kann das ohne Nachteile tun. Gerade für viele ältere Versicherte oder Versicherte, die lieber „etwas in der Hand haben“, ist das eine gute Nachricht.
Ob Sie diesen Weg mitgehen oder nicht, bleibt eine persönliche Entscheidung. Wenn Sie Fragen dazu haben oder unsicher sind, was für Sie sinnvoll ist, melden Sie sich gerne. Uns ist wichtig, dass Sie gut informiert entscheiden können.
HAT SICH ETWAS VERÄNDERT?
Unsere Aufgabe als Versicherungsmakler besteht per Gesetz darin, allein Ihre Interessen zu vertreten und Versicherungslösungen für Sie finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Teilen Sie uns daher bitte immer umgehend mit, wenn sich etwas ändert, damit wir auch bereits bestehende Verträge prüfen und ggf. aktualisieren können.
Seien es personenbezogene Veränderungen wie der Beginn oder das Ende einer Berufsausbildung/Schule oder eines Studiums, die Aufnahme von Verwandten in den Haushalt, eine Heirat, die Geburt Ihres Kindes oder sachbezogene Veränderungen wie Änderungen in der Kfz-Nutzung, ein Hausbau/Immobilienerwerb oder die Anschaffung von (Wert-) Gegenständen.
All diese und ähnliche Veränderungen können auch die Notwendigkeit von Anpassungen in Ihrem Versicherungsbedarf mit sich bringen: Beispielsweise können Neuanschaffungen im Wohnbereich die ermittelte Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung übersteigen, weshalb unter Umständen kein Versicherungsschutz mehr im Schadenfall besteht.
Vielleicht ergibt sich für Sie auch in bestimmten Sparten Einsparungspotenzial? Prüfen können wir diese Punkte jedoch nur dann, wenn Sie uns informieren. Sie helfen uns dabei, unseren Job nach Ihren Ansprüchen zu verrichten. Wir stehen Ihnen gern für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung und freuen uns darauf, von Ihnen zu hören. Vereinbaren Sie gleich einen Termin!

